Deutsche Geburtsurkunde für Ihr in Vietnam geborenes Kind
Hier finden Sie Informationen, wie Sie mittels einer Geburtsanzeige für Ihr in Vietnam geborenes Kind eine deutsche Geburtsurkunde erhalten. Die Gebühr für eine Namenserklärung im Rahmen der Geburtsanzeige beträgt 25 EUR. Die Kopien der vorzulegenden Urkunden werden beglaubigt. Die Gebühr beträgt je Kopie 10 EUR. Die Gebühren sind zahlbar in EUR per Kreditkarte oder bar in Vietnamesischen Dong.
Bitte bringen Sie zu dem Termin folgende Unterlagen mit:
- vollständig ausgefülltes Antragsformular
- vietnamesische Geburtsurkunde des Kindes im Original mit 1 Kopie.
- Geburtsurkunde der Mutter des Kindes im Original mit 1 Kopie
- Geburtsurkunde des Vaters des Kindes im Original mit 1 Kopie
- bei einem Kind von miteinander verheirateten Eltern: eine beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister oder – wenn ein Eheregister nicht angelegt ist – die Heiratsurkunde der Eltern im Original mit 1 Kopie
- bei Eheauflösung außerdem: die Sterbeurkunde oder der rechtskräftige Beschluss über die Todeserklärung des Ehemannes der Mutter, das rechtskräftige Scheidungsurteil usw.
- Reisepass der Mutter des Kindes im Original mit 1 Kopie
- Reisepass des Vaters des Kindes im Original mit 1 Kopie
Sofern ein Elternteil und das Kind einen Namen nach vietnamesischem Recht führen: schriftliche Erklärung, ob der Name des vietnamesischen Elternteils und des Kindes mit oder ohne diakritischen Zeichen beurkundet werden soll sowie Klassifizierung des Namens in Vorname, Mittelname(n) und Familienname.
Sofern für das Kind ein anderer Vorname als der in der vietnamesischen Geburtsurkunde eingetragene Vorname gewünscht wird: schriftliche Erklärung, dass und warum seitens der vietnamesischen Personenstandsbehörden ein anderer als der von den Eltern gewünschte Vorname eingetragen wurde sowie Bestimmung des/der Vornamen, mit dem/denen die Geburt des Kindes in Deutschland beurkundet werden soll.
Alle Unterlagen, die nicht in deutscher Sprache ausgestellt sind, müssen mit einer deutschen Übersetzung vorgelegt werden.
Das Generalkonsulat fertigt keine Kopien an. Unvollständige Unterlagen führen dazu, dass die Geburtsanzeige nicht angenommen wird und Sie einen neuen Termin vereinbaren müssen.
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(© picture-alliance/dpa)
Vaterschaftsanerkennung
Wenn die Eltern des Kindes zum Zeitpunkt der Geburt nicht miteinander verheiratet sind, muss vor der Geburtsanzeige im Generalkonsulat eine Vaterschaftsanerkennung beurkundet werden.
Zur Vorbereitung der Urkunde reichen Sie folgende Dokumente in Kopie ein:
Pass des Vaters incl. der Seiten, aus denen sich die Aufenthaltszeiten in Vietnam ergeben
Pass der Mutter
Ledigkeitsbescheinigung der Mutter
Geburtsurkunde des Kindes, hilfsweise Geburtsschein des Krankenhauses