Visa

Wir raten dringend davon ab, für die Vorbereitung von Visaanträgen "Schreibbüros" oder Vermittler in Anspruch zu nehmen. Geben Sie nicht Ihr Geld für überflüssige und möglicherweise illegale Dienstleistungen aus, sondern nutzen Sie die Informationen auf unserer Internetseite! Alle -insbesondere in der Umgebung des Generalkonsulats angebotenen- Dienste sind weder erforderlich noch haben sie Einfluß auf die Bearbeitungsdauer oder die Erfolgsaussichten des Antrags. Das Generalkonsulat kooperiert in keinster Weise mit Reisebüros, Schreibbüros oder anderen Anbietern.
Ihre Fragen zum Visumverfahren oder Beschwerden senden Sie direkt an die Mailadresse hoch%27%diplo%27%de,visa

Die für die Beantragung eines Visums erforderliche Formulare und Merkblätter finden Sie auf dieser Internetseite links. Weder Mitarbeiter des Generalkonsulats noch andere Personen oder Organisationen händigen Antragsformulare aus.

Beachten Sie bei Ihrer Reiseplanung, dass in der Haupreisezeit von Mai  bis September die Wartezeit bis zum nächsten freien Termin u. U.  bis zu drei Wochen beträgt.

Für die Abgabe eines Antrags müssen Sie einen Termin buchen

Den Link zur Terminbuchung finden Sie je nach Reisezweck links im Bereich " Visum für Geschäftsreisen und Besuchsaufenthalte" bzw. " Visum für Langzeitaufenthalt". Termine werden weder von Mitarbeitern des Generalkonsulats noch von anderen Personen oder Organisationen vergeben.

Das Visum kann frühestens 3 Monate vor Beginn der Reise beantragt werden. Das Generalkonsulat vertritt Island und Österreich bei der Annahme von Visaanträgen für Geschäftsreisen.

Pässe mit erteiltem Visum werden ausschließlich Montag – Freitag von 11.00 – 11.30 Uhr ausgehändigt. Für die Passabholung muss kein Termin vereinbart werden.

Für die Reiseplanung sind Sie verantwortlich: Das Visum wird gemäß der Gültigkeitsdauer der Reisekrankenversicherung erteilt. Eine Änderung der Gültigkeitsdauer des Visums nach Erteilung ist nur auf Grundlage eines neuen, kostenpflichtigen Antrags möglich.

Der Besitz eines Visums allein berechtigt nicht automatisch zur Einreise. Sie müssen bei der Einreise nachweisen können, dass Sie die in Artikel 5 des Schengener Grenzkodexes vorgesehenen Einreisevoraussetzungen erfüllen.

Da die Identität von Anrufern nicht geprüft werden kann, wird aus Gründen des Datenschutzes keine telefonische Auskunft über den Sachstand von laufenden Visaanträgen erteilt.

Falls Sie eine Sachstandsanfrage aus besonderen Gründen für nötig halten, bitten wir um persönliche Vorsprache oder schriftliche Anfrage unter Darlegung der Gründe an die Mailadresse hoch%27%diplo%27%de,visa . Die Visastelle darf Auskünfte zu Visaverfahren nur erteilen an:

- Antragsteller oder

- Dritte, die eine schriftliche Vertretungsvollmacht des Antragstellers vorlegen.

Außer der Visagebühr fallen keine zusätzlichen Kosten an. Bitte beachten Sie, dass nur international gültige Kreditkarten der Anbieter VISA, MASTER und AMERICAN EXPRESS akzeptiert werden können und dass gegebenenfalls Gebühren für eine Auslandstransaktion anfallen, wenn keine deutsche Kreditkarte zum Einsatz kommt. Diese Gebühren werden Ihnen von der Kreditkartengesellschaft in Rechnung gestellt, es handelt sich nicht um Gebühren des Generalkonsulats!

Die Gebühren betragen:

Besuchs- oder Geschäftsvisum

1.650.000 VND für Antragsteller ab 12 Jahren

1.000.000 VND für Kinder von 6 - 12 Jahren

Familienangehörige von Staatsangehörigen der EU sowie Kinder unter 6 Jahren zahlen keine Visagebühr.

Aufenthaltserlaubnis

(Familienzusammenführung, Au-Pair Aufenthalt, Kindernachzug, Arbeitsaufnahme, Studium)

1.650.000 VND für Antragsteller ab 18 Jahren

850.000 VND für Kinder bis 18 Jahren

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